Guten Morgen.
Ich hab mich jetzt nochmal erkundigt und hab folgende Informationen zwecks Auslandsreise mit einem Fahrzeug ( hier explizit mit dem Moped) zusammen getragen.
1. Unser EU-Führerschein gilt uneingeschränkt im gesamten EU-Gebiet einschließlich der Schweiz. (Auch die alten grauen Lappen und DDR Führerscheine müssen anerkannt werden)
Bei Fahrten in ein nicht EU Land z.B nach Rußland ist es unbedingt notwendig einen internationalen Führerschein mitzuführen.
Beantragen kann man den internationalen Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle. Man benötigt dafür den nationalen Führerschein sowie ein Lichtbild. Wer noch im Besitz eines Papierführerscheins ist, muss vorher einen Kartenführerschein beantragen (kostet wenn es noch stimmt 24 Euro). Der internationale Führerschein ist drei Jahre lang gültig und kostet 15 Euro.
2. Auslandsvisum
Außerdem benötigt man in nicht EU Staaten ein Visum, das bei einer zuständigen Auslandvertretung vor Reisebeginn beantragt werden muss. Ohne gehts nicht.
3. Ausweis oder Passplicht
Bei einer Auslandsreise sollte man auch den Personalausweis / Pass nicht vergessen. Beim Grenzübertritt innerhalb der EU reicht oftmals der Personalausweis aus. Bei Reisen außerhalb der EU ist aber meistens ein Reisepass notwendig. Man sollte sich also vor Reisebeginn über die Einreisemodalitäten erkundigen.
Möglichkeit hierzu gibt es beim Auswärtigen Amt:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/La...uswahlseite.jsp4. Versicherungsschutz
4.1
Die Mopedversicherung gilt für Auslandsfahrten in Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. (§2a Geltungsbereich / Auszug aus den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung)
4.2
Außerdem ist unbedingt eine grüne Versicherungskarte mitzuführen.
4.3
Des weiteren muss am Fahrzeug ein D-Schild angebracht sein.
(Beim Pkw ist es ja mittlerweile Bestandteil des Kennzeichens)
4.4
Und natürlich darf man auch seine ABE bzw. Registrierschein nicht vergessen.
4.5
Bei Fahrten in ein Land, welches nicht unter 4.1 fällt ist das Fahrzeug dort noch zusätzlich zu versichern. Wegen der versicherungsmodalitäten in nicht EU Ländern am Besten vor Reisebeginn die eigene Versicherungsgesellschaft befragen. Die sollten in der Regel auch Auskunft geben können.
5. StVO im Ausland
Mit der Simson darf ich auch im Ausland 60 km/h fahren, weil die Simson nach deutschem Recht für den Straßenverkehr mittels einer ABE oder Einzelbetriebserlaubnis zugelassen worden ist. Man muss sich allerdings wie in jedem Land an die dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.
Hoff ich hab jetzt nix vergessen.
Gruß Jörg