Habichtmotor im Sperber, Frage bzgl. Betriebserlaubnis
Eastrider |
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Hallo liebe Leute,
vorneweg möchte ich sagen, dass ich mir hier keine Diskussion über Sinn und Unsinn eines Habichtmotors im Sperber wünsche, sondern eine zulassungstechnische Frage habe.
Der Habichtmotor im Sperber ist ja seit tiefster DDR-Zeit erlaubt. Wenn man jetzt solch ein Fahrzeug ohne Papiere hat, ist es ratsam/erlaubt, einfach beim KBA Habicht-Papiere zu beantragen, oder könnte das Ärger geben. Denn wenn in der BE SR 4-4, und auf dem Typenschild SR 4-3 steht, könnte das schon für Verwirrung sorgen. Andererseits bewegt man mit dem Habichtmotor ja eigentlich "nur" nen Habicht. Mir wurde schon geraten, ein anderes Typenschild auf den Sperber zu bringen, aber das möchte ich eigentlich nicht.
Kann mir jemand von euch weiterhelfen?
Danke und Gruß Stefan
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Eastrider |
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Leute ich bitte euch!
Die letzten Posts von euch entsprachen genau dem, was ich hier nicht haben wollte! (an dieser Stelle noch ein ehrliches Danke an Racing Ric).
Es ist nun mal der Sachstand, dass der Sperberrahmen da ist, der Habichtmotor verfügbar war und ich nur über ein Abiturientenbudget verfüge!
Ich könnte mir die Kiste ja einfach über die Rahmennummer versichern und würde wahrscheinlich ungestört rumfahren. Nur dann würde es hier genug Leute geben, die mich verbal dafür vierteilen würden.
Ich will die ganze Geschichte ja einigermaßen legal haben, und frage deshalb hier, aus dem ganz einfachen Grund, weil hier viele Leute mit hohem Fachwissen unterwegs sind. Und ich werde wieder nur angekäst!
Und wenn ich mir jetzt einfach (wie ich es schon vor hatte) eine Habicht-BE beantrage, wird es hier wieder genug Leute finden, die sich seitenweise darüber aufregen!
Leute, verd***t nochmal! Was soll ich machen?!?
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domdey |
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Es geht hier nicht darum, dich anzukäsen !!! Es geht darum, dass es StVZO-Bestimmungen gab und gibt . Diese wurden nicht gegen dich verfasst, sondern für alle Verkehrsteilnehmer, welche ein Fahrzeug in Deutschland führen . Wenn du nun ein Leichtkraftrad hast, weches aus irgendwelchen Gründen einen gedrosselten Motor eines Kleinkraftrades hat, kommst du finanziell eigentlich am günstigsten, wenn du dir einen Sperber-Zylinder, Vergaser und 14er Ritzel besorgst, und den dann tatsächlich als "echten Sperber" als Leichtkraftrad anmeldest . Glaube mir, dass dürfte aus rechtlicher Seite das einfachste sein . Zum Betreiben des Fahrzeuges ist natürlich Führerschein Klasse A1 erforderlich .
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Alexander der Grosse; grüsst aus Kolkwitz
Fahrzeuge: SR 4-3 "Sperber" Bj '69 SR 4-1 "Spatz" Bj. '76 SR 4-2/1 "Star" Bj. '74 SR 4-4 "Habicht" Bj. '73 KR 51/1 (H) "Schwalbe Bj. '78 ... und es kommen noch mehr ...
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