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> Gewerberecht? Anmelden oder nicht?
MTI
Geschrieben am: 02.08.2008, 15:28
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Hi,
ich biete schon seit einiger Zeit in diversen 2-Rad Foren meine Dienste zur Motoreninstandsetzung an! Da das ganze recht guten Anklang fand möchte ich meine Arbeiten weiter "Ausdehnen" und mir eine eigene Homepage mit meinen Diensten zulegen..

Allerdings habe ich keine Ahnung wie das ganze rechtlich aussieht.. Ich bin Schüler und noch einige Monate minderjährig.. Habe mir so halt ein bisschen Taschengeld nebenbei verdient.. Ist ja im Prinzip nichts anderes als wenn ich Zeitungen austragen gehe oder?

Ich habe halt keine Lust auf Ärger mit dem Finanzamt ;-)

mfg

Tim


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schlagzeucher
Geschrieben am: 02.08.2008, 16:58
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Ich würde ein Gewerbe anmelden! Sicher ist sicher!

Aber ich weiß nicht ob das geht als Minderjähriger...

Grüße Nick


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MTI
Geschrieben am: 02.08.2008, 17:02
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Gewerbe unter 18 ist nicht möglich soweit ich weiß..

Müsste ich über Eltern laufen lassen oder halt nochn bisschen warte.. Werde dieses Jahr noch 18..


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Mopedfuchs
Geschrieben am: 02.08.2008, 17:17
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Zitat
Gewerbe unter 18 ist nicht möglich soweit ich weiß..

Ja, laut juristischer Antwort ist dies zunächst nicht möglich, es gibt aber zusätzliche Klauseln. Oder du wartest eben dein 18. Lebensjahr ab, wenn es nur noch ein paar Monate sind, wie du sagst.

Zitat
Ist ja im Prinzip nichts anderes als wenn ich Zeitungen austragen gehe oder?

Doch, denn beim Zeitungsaustragen besitzt du ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis und arbeitest auf Lohnsteuerkarte.


Es gibt eine Grenze, ab welchem Umfang eigene Leistungen als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Ich würde es als Nebengewerbe anmelden, denn deine "hauptberufliche" Tätigkeit ist die Schule. Und halt darauf achten, das du die Kleinunternehmerregelung nimmst, somit bist du nicht umsatzsteuervoranmeldepflichtig.

Du schreibst dann ganz einfach Rechnungen, auf denen du keine Mehrwertsteuer ausweisen darfst. Am Ende des Jahres musst du eine Steuererklärung in Form einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, also Einnahmen minus Ausgabe = zu versteuernder Gewinn.

Wenn deine jährlichen Einnahmen den Grundfreibetrag in Höhe von 7.664 Euro (Stand: 2008) nicht überschreiten, zahlst du keine Einkommensteuer. Das Kindergeld wird bei diesem Betrag glaube auch mit angerechnet.

Am besten du gehst mal zum Finanzamt uns lässt dich beraten. Sag denen, dass du dir gern neben der Schule durch technische Dienstleistungen etwas Geld dazu verdienen willst. smile.gif


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MTI
Geschrieben am: 02.08.2008, 18:07
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Vielen Dank für diese umfangreiche Antwort!

Damit sind so gut wie alle Fragen geklärt wink.gif

Ab nächsten Sommer bin ich allerdings in der Lehre wird mein Gehalt dann auch auf diesen Befreiungsbetrag addiert? Ich denke schon oder?

Gruß

Tim


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schlagzeucher
Geschrieben am: 03.08.2008, 00:27
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Ja alle anderen Einkommen spielen da eine Rolle!

Auch das Kindergeld wird mit verrechnet!

Ich meine sogar das in dem Falle kein Kindergeld mehr gezahlt wird.

Ich kenne das von unseren Azubis, da diese im 3.Lehrjahr zuviel verdienen und über die 7000und Grenze kommen.

Grüße Nick


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MTI
Geschrieben am: 03.08.2008, 14:28
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Hm.. Zählt da das Netto oder Brutto gehalt? Weil die 7Tausend würd ich ja schon im ersten Jahr vollkriegen denke ich..


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schlagzeucher
Geschrieben am: 03.08.2008, 17:45
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Es gibt kein Gehalt, du wärst selbstständig! Wie oben vom Fuchs beschrieben bzgl. des Vorsteuerabzugs!

Aber du bist ja verdammt optimistisch.

Bei einem Reingewinn von 50 Euro pro Motor müsstest du ja nur 150 schaffen im Jahr, also fast jeden zweiten Tag einen.

Realistisch ist anders, hoffentlich überschätzt du das nicht...

Grüße Nick


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MTI
Geschrieben am: 03.08.2008, 18:35
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Nein das mit den 7Tausend Vollkriegen war auf mein Azubi Gehalt bezogen smile.gif

Was ich ab nächsten Sommer beziehen werde!

Ich meinte das halt so das da dann nichtmehr viel spielraum bleibt..

Da werde ich halt monatlich zwischen 5 und 6 Hundert € verdienen ;-)

500 x 12 = 6 Tausend
+
Kindergeld

Da wird der Grundbefreiungsbetrag schon ausgeschöpft sein.. Naja mal sehen..


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schlagzeucher
Geschrieben am: 03.08.2008, 19:14
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Achso, klassisch aneinander vorbei geredet! laugh.gif

Geh zu einem Steuerberater, die können dich besser beraten als das Finanzamt!

Grüße Nick


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T138 25419
Geschrieben am: 03.08.2008, 20:41
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Dann wird es noch mehr zu beachten geben. Wenn du eine gewerbliche Leistung gegen Geld gegen Rechnung erbringst,wirst du auch eine Garantie auf deine geleistete Arbeit geben müssen.
Deine Tätigkeit hat eine Bezeichnung. Reparieren von Kfz oder deren Motoren wird gewerblich sicher nur mit einem Meisterbrief erlaubt werden.
Dann kommt die Innung oder das Gewerbeamt überprüfen,ob die Räumlichkeiten in denen du arbeitest auch arbeitsschutztechnisch und brandschutztechnisch OK sind. Möglicher weise stört einem mißgünstigen Nachbar das öftere Motorengeknatter und er geht dagegen vor und macht Ärger.....u.s.w. man kann oft gar nicht so dumm denken wie es kommen kann!
Dann wirst du einer Berufsgenossenschaft beitreten müssen......da du Pflichtversichert sein mußt wenn du dich bei deiner beruflichen Tätigkeit verletzt......die wollen auch min. 350-400,-€ im Jahr.
Die IHK wird ihr Schäfchen haben wollen.....meist so um 50,- € im Jahr
....und eine Innung könnte auch an dich rantreten......
Eine Versicherung wirst du auch brauchen..............."stell dir vor einer deiner Motoren hat einen Kolbenklemmer und der Kunde macht einen Unfall deshalb!"
So lange nichts passiert sind alle gut Freund,aber im Fall des Falles kommen sie zu dir mit ihren Ansprüchen!!!

Und nicht zu vergessen............." Die Konkurrenz der du Kunden abgräbst wird immer irgend was finden und bei einer Behörde sticheln und rühren"! .....der macht Das nicht,hat Jenes nicht und macht das so!!!..................leider das ist der Kapitalismus und Futterneid ist überall! Da hängen Manche ständig am Hörer und eh dir ein Fehltritt richtig bewußt ist klingelt auch schon die Genehmigungsbehörde oder das Gewerbeamt.

Wie weiter oben schon gesagt,kann man unter einem bestimmten Umsatz von der Mwst Abführung befreit werden............ab einer bestimmten Grenze ist es dann jedoch zwingend Mwst abzuführen. Hat natürlich auch den Vorteil,daß du für Werkzeuge oder Leistungen die du von Zulieferen einkauftst auch die 19% Mwst zurückbekommst........Ersatzteile z.B. oder Zylinder schleifen u.s.w.

So einfach ist das erstmal micht.....................bevor erst ein Euro offiziell gewerblich eingenommen werden kann heißt es viele Euro für Genehmigungen & x Geier u.s.w. auszugeben.
...."Persönliches Führungszeugnis",Auszug aus dem Gewerbezentralregister,Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Kämmerei der Stadt, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Insolvensgericht u.v.m..................müßte ich erst mach nachschauen wie das alles heist............mußte das erst letztes Jahr alles wieder abklappern und zusammensammeln wegen meiner Gewerbeverlängerung.

Ich bin über 18 Jahre Selbständiger und weis wo von ich rede

Gehe mal zum Gewerbeamt deiner Stadt und teile Ihnen deine Vorstellungen mit und sie werden dir sagen was geht und was nicht und was notwendig ist.


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Gruß Axel
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schlagzeucher
Geschrieben am: 04.08.2008, 16:15
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@MTI:

Ich meine so extrem wie von T38... geschildert ist es nicht, da du nur ein Nebengewerbe anmelden willst!

Es geht nicht um die Selbtständigkeit im herkömmlichen Sinne!

Aber wie gesagt da gibt es Grenzen!

Grüße Nick


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NorbertE
Geschrieben am: 04.08.2008, 17:09
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Doch, Nick, es ist so extrem!!!

1. Gewerbe erst ab 18 oder über Eltern.
2. Der Freibetrag (aufs Gewerbe) steht weiter oben und bezieht sich nur auf die U-Steuerbefreiung.
3. das Lehrlingsgeld (immer Brutto) und ein ev. Gewinn aus Gewerbe wird addiert und versteuert.
4. Gewährleistung muss sein, genauso wie Berufsgenossenschaft, IHK etc. Die kommen dann schon. laugh.gif

Ich würde auch mit einer I-Netpräsenz vorsichtig sein, wenn kein Gewerbe besteht. Da lauern dutzende Anwälte.

Mach es einfach so, das Klientel ist ja nicht so riesig. Bei offiziell verdienst Du bei 200/Motor ca. 8 Eus. Glaubs mir. wink.gif Hast Du doch mal ein Problemkind fabriziert, machst Du Nasse!!


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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus
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T138 25419
Geschrieben am: 04.08.2008, 21:07
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Ich meine so extrem wie von T38... geschildert ist es nicht, da du nur ein Nebengewerbe anmelden willst!

Es geht nicht um die Selbstständigkeit im herkömmlichen Sinne!

Beim Taxi geht jedenfalls nicht eine Fahrt ohne das was ich da alles aufzählte.....es sei denn du bist abhängig beschäftigt.
Ich habe auch eine Prüfung vor der IHK ablegen müssen,einen P-Schein und Ortskundenachweis..................P-Schein alle 5 Jahre verlängern mit Arztuntersuchung die man natürlich selber bezahlt....Auszug Flensburg und und und!!!
Die Taxi-Genehmigung gilt auch nur 5 Jahre......dann auch wieder alles neu!

Zu dem halte ich es für nicht sehr wahrscheinlich, dass man ohne fachlichen Nachweis,ohne Garantie,ohne Versicherung an Fahrzeugen von Kunden rumschrauben darf die danach am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen............und sei es nur ein Moped oder Mopedmotor!!!!!

Meine letzte Aussage gilt noch!
Gewerbeamt fragen!!!..............die haben Sprechzeiten!!! .....das kostet nichts.... und der Staat ist über jeden heil froh der sich in die Selbständigkeit begibt und er die soziale Verantwortung abgenommen bekommt.
Heute brauchst du kein Parteibuch um etwas zu erreichen sondern nur Geld um alle Schulungen Prüfungen,Genehmigungen zu bezahlen.............Selbstdisziplin damit es immer weiter geht und dann bist du Selbständiger und baust dir eine Existenz auf.......................und das bedeutet dann ständig alles selbst um davon existieren zu können. Manche sagen auch "Du bist jetzt Unternehmer und machst die dicke Kohle!"...und "ist das Geschäft auch noch so klein bringts immer mehr wie Arbeit ein"!........aber das sagen meist nur die Neidvoll die sich nie selbständig machen würden......und ob es so ist zeigt die Rechnung die am Schluss gemacht wird.....
PS. und der Staat will auch sein Schäfchen davon haben......sonst würde er es dir nicht genehmigen


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Gruß Axel
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Geschrieben am: 04.08.2008, 22:03
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Kleines Beispiel aus meinem Bereich!
Man hat einen Oldtimer und will sich was zuverdienen mit Hochtzeitsfahrten usw......hier ein Fuffi da ein Hunni hilft ja!
Geht das überhaupt offiziell?
Ja! Oldtimer gewerblich nutzen geht seit einiger Zeit..................aber nicht mit Oldteimerversicherung sondern als Mietwagen und mit Mietwagenversicherung. H-Kennzeichen bleibt bestehen.
Dann muß das Fahrzeug eine Mietwagenkonzesion haben, ein Wegstreckenzähler eingebaut,der Fahrer braucht einen P-Schein und dann könnte es losgehen!

Alles was sonst oft bei Hochtzeitsfahrten zu sehen ist....rotes Kennzeichen rangeschraubt.....oder Kurzzeitkennzeichen........alles illegal und nicht für Tätigkeit gegen Bezahlung. Die Polizei drückt da meist ein Auge zu...........weil das Hochzeitsauto abkassieren ist ja auch etwas blöd wenn das Hochzeitspaar gerade drinn sitzt aber unfalltechnisch darf natürlich nichts passieren.
Und ist da noch ein Mietwagenbetrieb in der Nähe der darin unlauteren Wettbewerb sieht weil er auch ein offizielles Angebot in der Richtung hat klingelt im Gewerbeamt schon wieder das Telefon.........
Und dann bei dir!!! und dann heist es.......uns wurde berichtet sie machen......und haben sie darauf ein Gewerbe....................und sie wollen doch nicht sagen,daß 5 Freunde in der letzten Zeit von ihnen geheiratet haben und sie das unentgeldlich machen! Melden sie ein Gewerbe an und zahlen ihre Steuern....oder lassen sie das oder wir lassen vom Finanzamt schätzen und sie zahlen nach!!!

So ähnlich läuft das in Deutschland..................


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Gruß Axel
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