Helm, Welchen Helm habt ihr?
frymi |
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Hallo Leute, ich habe mir jetzt wieder einen SR2 Bj.60 gekauft. Hatte vor 20 Jahren schon mal einen aber ich Trottel habe den verschenkt...wollte halt Auto fahren ;-) Naja, mich hat das gute Stück nie ganz losgelassen und ich habe mich genug geärgert. Woher bekomme ich aber jetzt einen ordentlichen Helm Kein Retro...is klar. Grüße aus Schwerin
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SR2 |
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Hallo frymi, und willkommen bei der wohl besten "helpline" zum Thema Esser. Sag mal schön deinen Vornamen, das mag die Family und auch der Cheffe hier ganz gern. Dann gibt es natürlich auch sachdienliche Hinweise zu deiner Anfrage. Hast du ein Foto von deiner neuen Errungenschaft? Gruss vom Lutz
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vorwärt S imme R, 1 rückwärt S nimme R ... 2Unter der Webadresse http://www.urlaub-radeberg.de/ gibt es die aktuelle SR-Liste zum Downloaden! --> Update 12/18 ist raus, 9 Neuzugänge eingetragen! Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!
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hottekob |
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Hallo frymi, bist also neu hier in diesem Forum. Wenn du schon ein wenig gestöbert hast, wirst du gesehen haben, dass bei den meisten Beiträgen ein Vorname unter steht. Ist hier so usus. Freut mich, in so unmittelbarer Nachbarschaft einen SR2-Fan zu haben. Bisher war ich in diesem Forum der einzige in dieser Gegend so um und in Schwerin. Habe selbst 4 Sr 2 und 2E (Bj. 58, 60, 61, und 62) einen SR 1, einen Spatz, einen Hühnerschreck, eine Jawa 350 und eine EMW teils fertig, teils in Einzelteilen. Mit einem SR 2 hat es bei mir auch angefangen Stell doch mal ein Bild von deinem SR 2E hier rein. Mit dem Helm ist das so'n Ding. Am 26.04.2008 ist Teilemarkt inPritzwalk. Da kann man soetwas bekommen. Andere Möglichkeit ist iiBäh. hotte
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NorbertE |
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das stimmt: der Cheffe hat das mit den Vornamen ganz gern , eigentlich verlangt er es Hotte hat mehr als einen Satz als Antwort geschrieben.. Du musst ihm also sehr sympathisch sein... verreiss es also nicht. Grüsse Norbert
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frymi |
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Hallo an alle, freut mich, dass es gleich Antworten gibt. Aber erstmal das wichtigste...mein Name ist Dirk. Sorry, ich wollte das nicht verbergen. @ Hotte...wow...bin beigeistert von Deiner Flotte. Respekt. Wo genau wohnst Du denn, wenn schon in meiner Nähe? Übrigens, ich suche für meine Frau auch noch einen SR2, sie will unbedingt mit mir gemeinsam rumfahren und so hätte ich noch nen zweiten SR zum schrauben Wer helfen kann...liebend gern. Ich werde nächste Woche mal ein Foto posten, woher schaffe ich es leider nicht, die Arbeit frißt mich auf. Wo bekommt man den noch ne neue Eierschale her? Also meine alte Gurke ist hin und das war sie schon, als ich sie von meinem Opa geerbt habe (vor 20 Jahren) Und deshalb soll ein neuer Helm her. Bei iibay habe ich schon geschaut...nix dabei. Also, ich denke mal, dass ich hier gut aufgehoben bin. Dirk
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essifan |
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QUOTE (frymi @ 8. Apr 2008, 13:19) | Übrigens, ich suche für meine Frau auch noch einen SR2, sie will unbedingt mit mir gemeinsam rumfahren |
Hallo Dirk !! Tausche Helm gegen Deine Frau !! Meine denkt nicht die Bohne dran mal ne Runde selber zu fahren obwohl genug Suhler Material im Depot steht. Originale Kaskoperlen gibts bei IIbäh ! Da mußt Du bischen warten, ab und an ist was dabei. Oder dann Retrozeug ala Norbert, Essermopi oder ich z.B., das gibts dann auch beim allbekannten Auktionshaus. Aber bei allen diesen Modellen gibt es immer Gesprächststoff mit den Ordnungshütern wenn Sie Dich herausfischen !!! Grüße Mario P.S. Die Eierschalen wurden doch früher nicht weit von Euch in Rehna hergestellt ?!
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frymi |
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:-)
Ne, ne meine Frau tausch ich nicht, die ist supi und sieht auch ehrlich gesagt besser aus als ein Essi :-) Find das aber echt toll, dass sie auch das Fieber gepackt hat...so habe ich mehr Freiheit für mein Hobby.
Bis jetzt war bei IIbäh nix dabei...naja, ich warte.
Wußte gar nicht, dass die Dinger in Rehna produziert werden, dann werde ich mal meine Verwandschaft anspitzen, die kommen alle aus der Ecke und einer muß doch noch ne Eierschale haben...
Die grünen mecker eh immer, das ist ja das Problem. Aber zu nem SR brauch ich auch keinen Helm von Schuberth oder?.
Am liebsten ne Lederkappe und ne geile Brille dazu aber das geht wohl nicht :-(
Naja, ich warte mal ab, was ich so finde.
Grüße aus MV Dirk
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essifan |
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1. Ein Essi sieht auf jeden Fall immer besser aus als eine Frau... duckundweg ... und das Phänomen ist ein Essi wird nicht alt ... (Nichts für Ungut mitlesende Mädels ) 2. In Rehna wird schon lange nichts mehr gemacht was Helme betrifft So ca. seit Anfang der 90ger soweit ich das weiß. Die nannten sich "Perfekt" oder "Rehnania" oder es waren ein und die selbe Firma. Nobody knows ! Aber es wäre vielleicht mal ne Idee für Euch "da oben" das zu erforschen... Grüße Mario
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NorbertE |
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Hallo McPomm Dirk,
und auch die anderen. Wenn es wegen alter Helme mal ein Problem mit den Jungs aus dem Partybus geben sollte, genügt erfahrungsgemäss das Aushändigen untenstehenden Textes. Kopierts Euch raus, es passt auf eine A4-Seite. Es ist die Erläuterung eines RA`s zum alten §21a, den man nun in etwas geändert in die FZO übernommen hat. Die angeführten Querverweise bestehen aber weiterhin.
§ 21a StVO zur Helmpflicht Nach § 21a Absatz 2 StVO müssen "die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen." So weit so gut. Eigentlich eine ganz klare Regelung. Man muß im Prinzip nur noch wissen, was denn ein "amtlich genehmigter" Schutzhelm im Sinne der Vorschrift ist. Die Antwort ist nicht ganz einfach, sie ergibt sich jedenfalls nicht aus der StVO. Der versierte Bürger/ Motorradfahrer (m/w) wird jedoch interessiert nachforschen und dann alsbald auf die Verwaltungsvorschrift zu § 21a StVO stoßen. Die Verwaltungsvorschrift zu § 21a Absatz 2 StVO lautet wörtlich: "Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind." Jetzt muß man sich also nur noch das Bundesgesetzblatt, Teil II aus dem Jahr 1984 besorgen und dort auf Seite 746 nachschauen, wie die erwähnte ECE-Regelung Nr. 22 und das entsprechende Genehmigungskennzeichen aussehen. Also wird eben mal im Bundesgesetzblatt des Jahres 1984 an passender Stelle nachgesehen. Dort findet sich die gesuchte Rechtsvorschrift mit der eingängigen Bezeichnung "Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr. 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseiteige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr. 22)". In der gesuchten Verordnung vom 7. August 1984 stößt man dann sogleich auf den Wortlaut des § 1: "Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht." Die eigentlich interessierende Regelung Nr. 22 ist leider im Bundesgesetzblatt nicht "nachstehend veröffentlicht", wie es in § 1 der Verordnung heißt. Der Interessierte erfährt aber aus der im Bundesgesetzblatt enthaltenen Fußnote zu § 1 der Verordnung immerhin, dass die Regelung 22 mit Anhängen als Anlageband zu "dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben" wird. Na gut, man besorgt sich also dann noch den Anlageband zum Bundesgesetzblatt 1984. Falls man Abonnent des Bundesgesetzblattes Teil II ist, wird einem der Anlageband auf Anforderung kostenlos übersandt. Dies ergibt sich ebenfalls aus der soeben erwähnten Fußnote zu § 1 der Verordnung. Nicht wenig staunen wird derjenige, der - auf welchem Weg auch immer - die Regelung Nr. 22 tatsächlich irgendwann zu sehen bekommt. Dort wird im einzelnen bestimmt, wie Schutzhelme nach der Regelung Nr. 22 zu bauen, zu prüfen und zu genehmigen sind. Es gibt Regelungen zu der Anzahl der vorzunehmenden Schlagprüfungen, zu den Punkten, an denen die Schlagprüfungen am Helm vorzunehmen sind, zur Reihenfolge der getesteten Stellen, zu Schnittebenen, zu Aufschlagpunkten, zu Bezugsebenen, zum Toleranzradius usw., und so fort. Nachdem man sich also irgendwie mit dem Inhalt der ECE-Regelung Nr. 22 vertraut gemacht hat, weiß man, was ein "amtlich genehmigter Schutzhelm" im Sinne des § 21a Absatz 2 StVO ist. Vielleicht ist man ja bei der Recherche auch auf die "Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (2. Ausnahmeverordnung zur StVO)" vom 19. März 1990 gestoßen (BGBl. I 1990, S. 550). Deren § 1 lautet klar und deutlich: "Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden." Wir wissen jetzt also, dass bis zum 31. Dezember 1992 auch Schutzhelme verwendet werden durften, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt waren. Und weil wir so genau recherchiert haben, stoßen wir jetzt zur Belohnung auch noch auf die "Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden. Dies bedeutet im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.
Übrigens: Die Helmpflicht des § 21a Absatz 2 StVO gilt auch für Mofafahrer, nicht jedoch für Fahrer von "Leichtmofas". Was ein "Leichtmofa" ist, ergibt sich zwanglos aus der Anlage zu § 1 der "Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Leichtmofa-Ausnahmeverordnung)" vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 394).
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fahrfisch |
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Norbert, werde mein Anwalt! Wo waren sie am 9. Apr 2008, 08:33 Uhr? So etwas lustiges wie diesen Artikel über die Leichtigkeit des Helmseins habe ich noch nie gelesen. Ein weiteres Mosaiksteinchen im Bild der "nicht wirklich sinnvoll agierenden Spezies Gesetzgeber". Is ja echt der Hammer. Auf Arbeit habe ich sowas auch schon oft erlebt, hinsichtlich Betriebssicherheitsverordnung, Maschinenrichtlinie, Unfallverhütungsvorschrift, BGB, CE - Prüfzeichen und anderer lustiger Dinge, die teuer sind. Aber ich dachte echt (schön blöd!) Helm ist Helm... Weiter so! Hendrik
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Signatur ham´wa nich, kommt aber wieder rein! Müssense halt immer wieder mal nachfragen!
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NorbertE |
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QUOTE (fahrfisch @ 12. Apr 2008, 23:23) | Wo waren sie am 9. Apr 2008, 08:33 Uhr? |
Nun, Hendrik, zum Zitat: da war ich an meinem Schreibtisch. Ist nachvollziehbar. Zweitens: Ich mache Dir den Anwalt nicht!! Und der Fairniss halber muss ich dazu sagen: Den Helmtext hat mir Gevatter Schmied zukommen lassen. Ich wars also nicht. Der ist der Bösewicht.
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Schmied |
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Vielleicht doch nochmal ein Wort zur Gesetzesabhandlung, die von Norbert eingestellt wurde. Erfahrungsgemäß wollen (können ) unsere "Grünen Jungs" nicht übermäßig viel lesen und könnten angesichts des vorgezeigten Papieres leicht Panik bekommen. Daher habe ich mir aus den Daten eine Kurzfassung für diese Ausnahmeregelung zusammengestellt, die vielleicht bissl übersichtlicher ist. (Ich hatte sie vor Zeiten schonmal eingestellt, aber weil Ihrs seid... ) Dennoch gibt es immernoch Unklarheiten welcher Helm denn nun unter "nicht geprüfter Helm" fällt! Man kann erstmal davon ausgehen, dass alles was mal (zu DDR-Zeiten) ein Motoradhelm war, heutzutage beim Fahren getragen werden darf. Bauhelme oä. fallen grundsätzlich weg, da sie, zB. wegen des fehlenden Kinnriemens, noch nie zum Fahren benutzt werden durften. Auch das verwendete Material ist offensichtlich nicht das Stabilste. Ungeklärt ist allerdings, wie es sich mit den (oft getragenen) Feuerwehrhelmen verhält. Kinnriemen ist vorhanden und das Material hält einiges aus (eigene Erfahrung ) Aber ich bin drüber her zu klären, ob uns Jemand wegen diesen Helmen etwas kann...
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SR2 |
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Hallo Dirk, bin dir ja noch ne Antwort schuldig, hier also kurz meine Erfahrungen: Am besten sucht man sich ein passendes Mützchen auf dem örtlichen (oder nächstgelegenen) Trödelmarkt, da wird so manches Schmäckerchen fast verschenkt. Bei iihbääääh werden die Teile bereits recht hoch gehandelt, würde ich für 50 Euro und mehr nicht nehmen. Aber das muss jeder selber wissen, was es ihm persönlich wert ist. Auch der Teilemarkt deiner Wahl ist da eher schlecht, denn die Händler wissen mittlerweile ebenso, was da noch für Werte schlummern. Die Schale unten hat mich mit ein bisschen Handeln in Dresden auf dem Elbemarkt Mitte letzten Jahres gerade mal 15 Euro gekostet. Muss natürlich auch auf deine Rübe passen, nützt ja nüscht, wenn das Korpus Delikti preiswert zu haben ist und dann überall drückt und zwackt. Also lieber bissel länger suchen, man braucht ja für gewöhnlich eh nur das Wechsel. Gruss vom Lutz
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