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> Eigentumsnachweis ohne Kaufvertrag, Unterlagen zu Kauf gingen verloren
blauerKlaus
Geschrieben am: 28.02.2020, 17:16
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Hallo ans Forum,

ich war schon auf der Suche nach einer Antwort bin aber nicht richtig fündig geworden.

Hier meine Frage.

Ich habe vor über 20 Jahren eine Schwalbe gekauft. Die Schwalbe habe ich von einem "Hinterhof"-Händler gekauft. Tatsächlich kann ich mich nicht mehr an Namen und Adresse erinnern.

Ich weiß leider auch nicht mehr ob ich eine Kaufquittung bekommen habe, oder wo ich diese "gut abgeheftet" habe.

Beim Kauf habe ich aber den Registrierschein bekommen. Das ist aber kein Eigentumsnachweis, wie ich gelesen habe. Zusätzlich habe ich neue Papiere vom KBA bekommen.

Beim Kauf hatte ich einen Zeugen.

Ich sehe jetzt zwar kein großes Problem, aber wie könnte ich einen Eigentumsnachweis bekommen / herstellen?

Viele Grüße Klaus



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ENIGMA
Geschrieben am: 28.02.2020, 17:32
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Guten Tag, Klaus.
Die wenigsten Mopedbesitzer dürften einen "Eigentumsnachweis" haben, wozu auch, wenn das Moped nicht mal als gestohlen gemeldet wurde?
Die Betriebserlaubniss ist praktisch dein Nachweis, die kommt seltens in Dieben Hände.

Ein Kaufvertrag oder Schenkung ist doch nur für dich privat, falls es mal zum Verkauf kommt und ein Käufer das beim Kauf überhaupt sehen will oder falls es doch geklaut wird, damit du es zur 100%igen Sicherheit der Polizei noch beweisen kannst.
Im Nachinein kann man kein Eigentumsnachweis Dokument herstellen, das nennt sich hierzulande Betrug und würde ich lieber lassen.
mfg Enrico
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AbundZuS50
Geschrieben am: 28.02.2020, 17:38
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Zu was brauchst du einen Eigentumsnachweis ? _uhm.gif
Also ich fahre ja auch schon paar Tage Summi und mich hat noch nie ,
weder die DDR Pozilei noch die heutigen Blaumänner nach so einem
Nachweis gefragt.
Registrierschein und KBA- Nachweis haben bisher immer ausgereicht,
mehr habe ich ja auch nicht.
Ja gut Kaufverträge habe ich auch , aber zu Hause abgeheftet beim Versicherungsschriebs.
Aber wie gesagt , danach hat noch niiiiiiieeeeee einer gefragt.

Grüße


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blauerKlaus
Geschrieben am: 28.02.2020, 17:39
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Hallo Enrico,

ja so habe ich mir das auch gedacht. Bin nur beim Lesen in verschiedenen Foren etwas verunsichert worden.

Verkaufen will ich das gute Stück eh nicht. Das Schwälbchen hat jetzt 20 Jahre auf Instandsetzung gewartet. Jetzt habe ich sie wieder fahrbereit gemacht. Ich warte nur noch auf schönes Wetter.

Danke euch für die Antworten.

Viele Grüße Klaus.
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Dazzle
Geschrieben am: 28.02.2020, 17:52
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Bei Diebstahl wäre dieser aber sehr wohl wichtig.


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AbundZuS50
Geschrieben am: 28.02.2020, 18:06
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Wiso , er hat doch die alten und neue KBA Papiere.
Wenn einer das Möp klaut , wird das sowieso in Einzelteile
zerlegt und Pfuntweise veräußert. Denke ich mal.
Neue KBA Papiere wird er( der Dieb ) ja nicht " nochmal " bekommen,
da wird schon irgendwo ein Vermerk sein , das da schon ein
neuer KBA Schein ausgegeben wurde.




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blauerKlaus
Geschrieben am: 03.03.2020, 19:36
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Hallo nochmal und Danke für eure Antworten.

Wenn ich jetzt schon mal angefangen habe, dann kann ich mich gleich kurz vorstellen.

Mein Name ist Klaus und ich wohne im schönen fränkischen Seenland. Ich 2 Jahre älter als meine Schwalbe. rolleyes.gif

Vor ca. 20 Jahren gab es noch kein Ebay aber dafür kostenlose Zeitungen mit Verkaufsanzeigen.

In der "ALLES" wurden damals Schwalben zum Verkauf angeboten. Ich fand die Schwalbe ganz interessent und bin dann da mal hingefahren.

Natürlich hatte ich keine Ahnung was man beachten sollte. Der Verkäufer hat da einiges am Hof stehen. Mir gefiel die eine tundragraue. Registrierschein war dabei und noch einiges an Zubehör.

500,- DM und sie war meine. Wahrscheinlich damals viel zu viel bezahlt, aber heute wäre das ein Schnäppchen. Lange, lange habe ich nichts damit gemacht, nur gut eingelagert. War wohl auch gut so. Im Oktober letztes Jahr habe ich mir ein Herz gefast und die Schwalbe zerlegt, sauber gemacht, defekte Teile erneuert. Eurem Standard hier im Forum kann ich leider nicht entsprechen. cry.gif
Da ich aber fast ohne Hilfe wieder ein Moped daraus gebaut habe, bin ich ganz zufrieden.

Nun muss nur noch das Wetter schön werden, damit ich ein zweite größere Testfahrt damit machen kann. biggrin.gif

Mal eine Frage an die etwas ältere Generation. Wo hat man den eine Schwalbe im Jahr 1966 kaufen können? Gab es Läden oder wurde das im Rathaus bestellt? Lieferzeit - Farbauswahl - Zubehör.

Würde mich echt mal interessieren.

Viele Grüße Klaus
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ckich
Geschrieben am: 04.03.2020, 09:55
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QUOTE (AbundZuS50 @ 28.02.2020, 18:06)
Neue KBA Papiere wird er( der Dieb ) ja nicht " nochmal " bekommen,
da wird schon irgendwo ein Vermerk sein , das da schon ein
neuer KBA Schein ausgegeben wurde.

Na Klar bekommt man eine auch weiter Zweischrift, (auch ein Dieb)
ohne Fragen. Der ein Antrag stellt, zu einer FIN zu der es eine KTA Betriebserlaubnis gibt, bekommt auch ein Zweischrift.
Keiner muss nachweisen ob er Eigentümer ist,
nicht bei der ersten Zweitschrift und auch nicht bei einer weiteren.
Eine Betriebserlaubnis ist nun mal kein Eigentumsnachweis
auch kein Kfz-Brief.
Wenn ich mich nicht irre steht das auch im Begleitschreiben vom KBA wenn man eine Zweitschrift zugesendet bekommt.

Eigentumsnachweis ist ein Kaufvertrag, Schenkungsvertrag oder Rechnung.
Solange keiner einen sein Eigentum streitig macht wird man auch kein Eigentumsnachweis brauchen.
Aber wenn ein das Moped zb. geklaut wird, kann der schon nötig sein.
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Unhold
Geschrieben am: 04.03.2020, 15:51
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Einen Eigentumsnachweis für deine Schwalbe brauchst du nicht.

Es gibt da unter Juristen eine alte Regel, welche lautet:
"Ein Blick ins Gesetz (in diesem Fall hier das BGB) erleichtert die Rechtsfindung." wink.gif => *Klick!*

.. und falls die Schwalbe früher mal von irgendwem irgendwo gestohlen wurde, dann "hülfe" auch ein "Eigentumsnachweis" nix, da bei gestohlenen Sachen ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen ist, außer, du erwirbst die Schwalbe nachträglich vom wahren Eigentümer ...


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der Unhold
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blauerKlaus
Geschrieben am: 04.03.2020, 16:09
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So wie ich das sehe und mir fast schon gedacht habe, gibt es keine Möglichkeit einen

"schriftlichen Eigentumsnachweisersatz" zu bekommen.

Das ist auch nicht schlimm.

Sollte es zu Unklarheiten kommen, dann habe ich einen Zeugen, der den Kauf damals bestätigen kann. Zusätzlich habe ich viele Leute, die wissen, dass ich die Schwalbe schon seit Jahren besitze.

Also soweit -null Problemo-

Eigentlich hätte ich mir damals beim Kauf vom Verkäufer den Kaufvertrag vom Vorbesitzer zeigen lassen müssen. Ich kannte das aber nur vom PKW, dort ist der Fahrzeugbrief ein Eigentumsnachweis. Ich hatte falsch vermutet, dass das für die Registrierkarte auch gilt.

Hallo Unhold,

Eigentumsvermutung für Besitzer - das hilft mir ja schon gut weiter. Vielen Dank.

Mein Restrisiko wäre, dass die Schwalbe tatsächlich vom ursprünglichen Eigentümer gestohlen worden war. Da jedoch die Papiere und ganz viel Zubehör mit dabei waren, ist das seeehr unwahrscheinlich. Der Erstkäufer müsste heute über 70 Jahre alt sein.
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