Rechtsfrage ! Ich bitte um eure Mithilfe ..
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Servus, ich muss mich mal wieder melden, leider mit einer für mich echt besch *** Sache. Ich bemiete seit nun ca 7 Jahren eine Werkstatt von 60 m² bestehend aus 3 Räumen. Nun bekam ich Hals über Kopf eine Kündigung via Einschreiben ( in die Reha, das muss man sich mal vorstellen  ). Darin steht das der alte Eigentümer Herr P. den Gebäudekomplex verkauft hat und der neue Eigentümer Immobiliengesellschaft Hor.mich binnen 1 Monat raushaben will. Der Brief kam vom neuen Besitzer. Es gab oder gibt mit Herrn P. keinen Mietvertrag da wir alles via Handschlag abgemacht haben. Eigentlich lief das immer sehr gut. Jetzt meine Frage: Ist nicht eigentlich die reguläre Kündigungszeit 3 Monate? Da ich jetzt in einer Reha bin kann ich den Auszug nicht bewältigen, ich weis gar nicht wohin ich alles stellen soll. Gibt es da nicht eine Regelung die mich als " Kranken" schützt? Ich habe sowohl mit dem alten als auch mit dem neuen Eigentümer geredet. Der alte Eigentümer sagte das er dem neuen Besitzer mitteilte das ich mindestens 2 -3 Monate zum Auszug Zeit hätte, der neue Besitzer sagt da es kein Vertrag gibt , kann ich froh sein das ich theo. nicht sofort raus muss. Auf die Hilfe von Herr P. brauch ich auch nicht setzen da es ein 76 jähriger Rentner ist der jetzt an die Ostsee zieht. Hat einer eine Idee wie ich etwas Zeit rausschlagen kann? Dieses Jahr geht auch alles schief ..... es kotzt mich an!!!! Es grüßt Stephan
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Einfach, Simson, Gut!Mit freundlichen Grüßen
StephanSuche Schallplatte: Moscow von WonderlandFuhrpark: Restauration: S51 B 1-4 in Arbeit Alltagsmoped: SR50 C ( Hier gehts zum Link ) MWH M1 --- Infos unter www.ost-kultfahrzeuge.de.tl ---
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Gudupower |
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Auweia,  Hört sich ziemlich mies an. Habe zwar auch nicht wirklich Ahnung, aber ich glaube der neue Besitzer hat Recht, denn da gar kein Vertrag besteht auf dem Papier gibt es dich quasi gar nicht, von daher könnten die eigentlich wirklich sofort räumen.Weil eben keine Unterlagen vorliegen.. Andererseits muss es eine Sonderregelung geben für deinen Fall geben, da du eben krank bist und jetzt nicht gerade da sein kannst, leider weiß ich auch nicht genau wie das ist, aber ich meine so etwas auch schon gehört zu haben. Ich wünsche dir viel Erfolg.!
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SimsonSammler1234 |
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Nachträglich mit dem alten Eigentümer einen schriftlichen Vertrag machen und dem neuen Eigentümer umgehend vorlegen und der muss dir erst mal ordentlich kündigen. Ein bestehender Mietvertrag läuft auch nach einem Verkauf weiter.
Normal gilt aus meiner Sicht auch der mündliche Vertrag, aber besser ist immer was schriftliches.
Ansonsten rate ich dir einen Anwalt zu nehmen, der sich mit solchen Fällen auskennt. Bestenfalls du hast einen Mietrechtschutz, dann kostet dich das nicht mal was. Außer du hast SB.
Ich frag mich sowieso, warum dich der bisherige Eigentümer über seine Verkaufsabsichten in Kenntnis gesetzt hat? Wäre doch das mindeste gewesen und ihr hättet vor dem Verkauf zumindest den Mietvertrag nochmal schriftlich machen können.
Und du hättest dich zumindest schon mal frühzeitig nach Ersatz umsehen können.
Eine Frage wirft sich mir allerdings auch noch auf. Warum sollst du so schnell als möglich raus? Der soll doch froh sein, dass er einen zuverlässigen Mieter hat.
Da du dich momentan ja im Krankenstand befindest und du dich nicht um die Sache kümmern kannst, einen Anwalt einschalten.
Wie kommt der neue Eigentümer eigentlich dazu, dir in die Klinik den Brief zu schicken? Woher hat er denn die Adresse? Da stinkt doch was gewaltig.
Der neue Eigentümer muss dir aus meiner Sicht sowieso eine angemessene Zeit geben, das Gebäude zu räumen. Wenn du das nicht machst, muss er gegen dich erst mal eine Räumungsklage erwirken und sowas dauert in der Regel ja etwas.
In der Zeit sollte es dir ja möglich sein, ein geeignetes Ersatzgebäude zu finden.
Viel Glück Jörg
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Erstmal danke für die Antworten. Zur weiteren Erklärung: Ich wusste seit dem ich die Räume gemietet hatte das er das Objekt veräußern will, er meinte jedoch immer das ich rechtzeitig informiert werde und es genügend Zeit zum Auszug gibt. Nun ging alles so schnell innerhalb von ein paar Wochen. Das Objekt ist mehr oder weniger stark restaurationsbedürftig, er hatte mir damals schon angeboten das ganze Objekt zu kaufen, Preis / Leistung stimmten aber ganz und gar nicht und außerdem fehlte das Geld. Ich wusste schon immer das ich irgendwann raus muss, darum geht es mir auch nicht, mir geht es vielmehr um die angesetzte Zeit ... Warum ich so schnell raus muss weis ich auch nicht, wahrscheinlich werde ich das sehen wenn ich raus bin. Der Brief kam in die Reha da ich zu Haus das Einschreiben nicht entgegen genommen habe, und der neue Besitzer bei meinen Angehörigen angerufen hat und sich erkundigt hat. Den Rest hat dann bestimmt Google gemacht. Eine recht linke Nummer wie ich finde, wäre bestimmt ein Fall für BILD .... Der alte Besitzer will mir nun doch helfen, da er sich hintergangen fühlt. Zum nächst möglichen Termin soll ich zu Ihm kommen. Sein Notar meinte mündliche Zusagen und Verträge haben die gleiche Gültigkeit wie schriftliche. Ich schätze mal das wir nachträglich einen schriftlichen Vertrag machen, zumindest war die letzte Äußerung von Ihm so. Ich hoffe das alles klappt. Eine andere Halle habe ich Dank meines Vaters auch schon. Leider ist es nur eine Lagerhalle ohne Heizung, mit einer Steckdose, weit weg aber dafür von einem Verwandten mit Mietvertrag ( ja ich lerne dazu  ) Was mich nervt ist das ich nun nicht mehr so einfach schrauben kann. Zwar hat mein Vater noch eine kleine Werkstatt wo ich ab und an mal geschraubt habe, aber die ist gnadenlos überfüllt und viel zu klein. Mein alten Passat muss ich nun auch abgeben, sowie einige Projekte die ich für andere machen wollte .... das ist einfach nicht mein Jahr ...... Vielen Dank für eure Hilfe ..... Stephan
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ah okay, im Prinzip hast du Recht.
Ich will halt kein Stress, inzwischen habe wir nachträglich einen MV gemacht und die Sache kann hoffentlich schnell abgewickelt werden. Eine neue Halle gibt es auch schon. Ich wusste ja schon vorher das ich raus muss wenn es einen Käufer gibt ...
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Unhold |
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Es ist richtig, dass ein mündlicher Vertrag genau so gilt wie ein schriftlicher und den muß der Neueigentümer mit übernehmen. Allerdings gibt es bei ersterem im Streitfall fast immer Beweisschwierigkeiten. Was war denn mit dem alten Eigentümer/Vermieter für eine Kündigungsfrist vereinbart? Insofern solltest du mit dem Alteigentümer noch mal reden, was diesbezüglich genau vereinbart war und ob er diese Verabredung auch bestätigt. Wenn da nichts vereinbart war, dann kann dir der Neueigentümer natürlich auch den Mietvertrag sofort kündigen, denn solange es sich nicht um Wohnräume handelt, besteht da kein besonderer gesetzlicher Kündigungsschutz. Allerdings muß dir der neue Vermieter eine angemessene Frist zur Räumung gewähren. Was da aber angemessen ist, entscheidet im Zweifel letztlich der Richter. Dazu würde ich es aber nicht kommen lassen. Ein Rechtsstreit kostet Geld und Nerven und am Ende ist für dich in diesem Fall nichts zu gewinnen, außer ein bisschen Zeitaufschub, leider. Du solltest deshalb dem Neueigentümer gegenüber deine Situation mit der REHA erklären, und deine Bereitschft zur baldmöglichen Räumung kundtun. Dann kommt der dir vielleicht auch mit dem Zeitraum etwas entgegen. meint der Unhold
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der Unhold
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