Hier unten eine Einzelgenehmigung mit 40 km/h Höchstgeschwindigkeit (draufklicken und ausdrucken).
Dafür brauchst Du einen Führerschein.
Ich selbst habe mir vorbeugend eine mit 25 km/h machen lassen, falls mir ´mal die Pappe abgenommen werden sollte.
Die Ablichtung ist in dem Fred zur BE zu sehen.
Entgegen der früheren Regelung im Westen in den 50er-Jahren genügt eine BE nur für den Motor nicht, sondern Du braucht eine für das Gesamtfahrzeug, das ja mit Anbringung des Motor auch in der Zone seit 1956 kein Fahrrad mehr war, sondern ein Kfz.
Da es, wie der Spezialist hier ja schon schrieb, keine BE für das Gesamtfahrzeug gab, mußt Du Dir eine Einzelgenehmigung machen lassen.
Mit der Ablichtung unten als Vorlage hat der Sachverständig von Dekra oder TÜV Daten, mit denen er etwas anfangen, d.h. Dir ein Vollgutachten für Einzelgenehmigung ausstellen kann.